ErwGr. 31

REG_2013_346 · über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

Damit die qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten entstehenden potenziellen Risiken abzudecken, sollten einheitliche, verhältnismäßige Anforderungen festgelegt werden, denen zufolge Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ausreichende Eigenmittel vorhalten müssen. Diese Eigenmittel sollten so bemessen sein, dass dadurch die Fortführung und die ordnungsgemäße Verwaltung des qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum sichergestellt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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