ErwGr. 47

REG_2013_346 · über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

Der Beitrag von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum zum Wachstum eines europäischen Markts für soziale Investitionen wird davon abhängen, ob die Bezeichnung „EuSEF“ von Verwaltern eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum angenommen wird, bei den Anlegern auf Akzeptanz trifft und sich in der gesamten Union ein starkes Ökosystem für Sozialunternehmen entwickelt, das diese Unternehmen dabei unterstützt, sich der bereitgestellten Finanzierungsoptionen zu bedienen. Hierzu sollten alle Interessenträger, einschließlich der Marktteilnehmer, der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und anderer einschlägiger Stellen in der Union, sich darum bemühen, dass die Möglichkeiten, die durch diese Verordnung geboten werden, breiten Kreisen zur Kenntnis gebracht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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