ErwGr. 17

REG_2013_40 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2013 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2012 einen überarbeiteten mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer angenommen, woraufhin die EU-Quote angehoben wurde. Ferner wurde die Schonzeit durch eine freigegebene Zeit ersetzt und um zehn Tage verschoben. Außerdem wurde eine einjährige Verlängerung der bestehenden TAC und Quoten für Schwertfisch im südlichen Atlantik sowie ein neuer Plan zur Wiederauffüllung der Populationen von Atlantischem Blauen Marlin und Weißem Marlin angenommen. Infolgedessen bleibt die Unionsquote für Schwertfisch im südlichen Atlantik im Vergleich zu 2012 unverändert, die Unionsquote für Atlantischen Blauen Marlin hingegen wurde erneut angehoben, um der handwerklichen Küstenfischerei in den Unionsgebieten in äußerster Randlage Rechnung zu tragen. Die Unionsquote für Weißen Marlin bleibt stabil. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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