ErwGr. 5

REG_2013_415 · zur Festlegung zusätzlicher Pflichten und Aufgaben der EU-Referenzlaboratorien für Tollwut, Rindertuberkulose und Bienengesundheit, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 737/2008 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 87/2011

Die Festlegung bestimmter Aufgaben des EU-Referenzlaboratoriums für Bienengesundheit im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 87/2011 sollte in Bezug auf serologische Untersuchungen geändert werden, da sie nicht für Untersuchungen an Bienen gelten. Ferner sollte der Verweis auf das Bienenmassensterben („Colony Collapse Disorder“) geändert werden, um die Übereinstimmung mit der Terminologie der Studien über die Überwachung der Bienensterblichkeit gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/362/EU der Kommission (4) zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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