Art. 6a – Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Investitionen in Ratingagenturen

REG_2013_462 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

(1)Anteilseigner und Mitglieder einer Ratingagentur, die in dieser Ratingagentur oder in einem Unternehmen, das befugt ist, die Kontrolle oder einen beherrschenden Einfluss über eine Ratingagentur auszuüben, mindestens 5 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten, dürfen nicht a) mit 5 % oder mehr am Kapital einer anderen Ratingagentur beteiligt sein; b) berechtigt oder befugt sein, in einer anderen Ratingagentur 5 % oder mehr der Stimmrechte auszuüben; c) berechtigt oder befugt sein, Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer anderen Ratingagentur zu bestellen oder abzuberufen; d) Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer anderen Ratingagentur sein; e) befugt sein, Kontrolle oder einen beherrschenden Einfluss über eine andere Ratingagentur auszuüben, oder einen solchen Einfluss bzw. eine solche Kontrolle tatsächlich ausüben. Das in Unterabsatz 1 Buchstabe a genannte Verbot gilt nicht für Beteiligungen an diversifizierten Organismen für gemeinsame Anlagen einschließlich verwalteter Fonds wie Pensionsfonds und Lebensversicherungen, sofern die Beteiligungen an diesen Anlagen sie nicht in die Lage versetzen, einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit dieser Organismen auszuüben.
(2)Dieser Artikel gilt nicht für Investitionen in andere Ratingagenturen, die derselben Gruppe von Ratingagenturen angehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6a REG_2013_462 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6a REG_2013_462 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.