ErwGr. 25

REG_2013_462 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Die Bestimmungen in dieser Verordnung über Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Struktur der Anteilseigner sollten gleichermaßen für unmittelbare und mittelbare Beteiligungen gelten, da sie ansonsten einfach umgangen werden könnten. Ratingagenturen sollten alle Anstrengungen unternehmen, um herauszufinden, wer ihre mittelbaren Anteilseigner sind, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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