ErwGr. 6

REG_2013_462 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Die Union bemüht sich zurzeit darum, in einem ersten Schritt zu prüfen, ob Bezugnahmen auf Ratings im Unionsrecht zu einem ausschließlichen oder automatischen Rückgriff auf solche Ratings führen oder führen könnten, und in einem zweiten Schritt alle Bezugnahmen auf Ratings zu aufsichtsrechtlichen Zwecken im Unionsrecht zu überprüfen, um sie bis 2020 zu streichen, sofern geeignete Alternativen für die Bewertung des Kreditrisikos gefunden und umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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