Art. 8 – Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft

REG_2013_472 · über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind

Bei der Vorbereitung des Entwurfs für ein makroökonomisches Anpassungsprogramm holen Mitgliedstaaten die Ansichten der Sozialpartner sowie der einschlägigen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein, um so einen Konsens über den Programminhalt zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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