ErwGr. 10

REG_2013_472 · über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind

Es sollten Regeln festgelegt werden, um den Dialog zwischen den Organen der Union, insbesondere zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission, zu stärken und eine höhere Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten. Das Parlament des einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegenden oder unter verstärkter Überwachung stehenden Mitgliedstaats sollte gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten laufend unterrichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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