ErwGr. 22

REG_2013_473 · über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

In welchem Maße die Stellungnahme in den Haushaltsgesetzen des Mitgliedstaats berücksichtigt wurde, sollte in die Bewertung einfließen, ob bzw. wann die Voraussetzungen für einen Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits in dem betroffenen Mitgliedstaat gegeben sind. In einem derartigen Fall sollte die Nichtberücksichtigung der von der Kommission in einem frühen Stadium gegebenen Ratschläge als erschwerender Umstand gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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