ErwGr. 4

REG_2013_479 · zum Verzicht auf die Anforderung, für im Korridor von Neum beförderte Unionswaren summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen einzureichen

Nach Artikel 43 der Akte über die Bedingungen des Beitritts legt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit die Bedingungen fest, unter denen auf das Erfordernis einer summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung für durch den Korridor von Neum beförderte Waren der Europäischen Union verzichtet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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