Art. 1

REG_2013_487 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 14 Absatz 2 wird Buchstabe c gestrichen.
2.Dem Artikel 23 wird folgender Buchstabe f angefügt: „f) Stoffe oder Gemische, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als haut- und/oder augenätzend eingestuft wurden.“
3.Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
4.Anhang II wird gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.
5.Anhang III wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.
6.Anhang IV wird gemäß Anhang IV dieser Verordnung geändert.
7.Anhang V wird gemäß Anhang V dieser Verordnung geändert.
8.Anhang VI wird gemäß Anhang VI dieser Verordnung geändert.
9.Anhang VII wird gemäß Anhang VII dieser Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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