ErwGr. 3

REG_2013_51 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 im Hinblick auf die Analysemethoden zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei den amtlichen Futtermittelkontrollen

In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (4) sind die Analysemethoden zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln beschrieben. Die derzeit einzige validierte Methode zum Nachweis tierischer Proteine in Futtermitteln basiert auf der Mikroskopie; mit ihr lässt sich bestimmen, ob Bestandteile von Landtieren oder von Fischen stammen, nicht aber mit ausreichender Genauigkeit, in welcher Menge tierische Bestandteile in Futtermitteln vorhanden sind. Für diesen Zweck sollte sie daher nicht eingesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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