ErwGr. 3

REG_2013_510 · zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Eisenoxiden und -hydroxiden (E 172), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) und Polysorbaten (E 432-436) für die Kennzeichnung bestimmter Früchte

Forschung und Entwicklung haben gezeigt, dass Eisenoxide und -hydroxide (E 172), die auf die Oberfläche von Obst oder Gemüse aufgebracht werden, das an bestimmten Stellen (z. B. durch Laserbehandlung) depigmentiert worden war, den Kontrast dieser Stellen gegenüber der verbleibenden Fläche verstärken, indem sie auf bestimmte, aus der Epidermis freigesetzte Komponenten reagieren. Dieser Effekt kann zur Kennzeichnung von Obst und Gemüse verwendet werden. Daher ist es angezeigt, eine neue Funktionsklasse „Kontrastverstärker“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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