ErwGr. 3

REG_2013_512 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 88/97 betreffend die Genehmigung der Befreiung der Einfuhren bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China von dem mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 eingeführten und mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 des Rates ausgeweiteten Antidumpingzoll

Nach einer gemäß Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 4 der Grundverordnung durchgeführten Überprüfung der Ausweitung des Antidumpingzolls gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China auf die Einfuhren bestimmter Fahrradteile aus der VR China beschloss der Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 171/2008 (6), die Antiumgehungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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