ErwGr. 4

REG_2013_521 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte zudem geändert werden, um ein Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang I jener Verordnung vorzusehen. Dieses Verfahren sollte unter anderem vorsehen, dass den benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für ihre Aufnahme in die Liste mitgeteilt werden, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Werden Stellungnahmen unterbreitet oder erhebliche neue Beweise vorgelegt, sollte der Rat seinen Beschluss unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen überprüfen und die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung darüber unterrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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