ErwGr. 4

REG_2013_543 · über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die rechtzeitige Verfügbarkeit vollständiger Fundamentaldatensätze sollte auch die Energieversorgungssicherheit verbessern. Sie sollte es den Marktteilnehmern ermöglichen, Angebot und Nachfrage genau aufeinander abzustimmen und so das Risiko von Stromausfällen zu verringern. Dies hätte zur Folge, dass die ÜNB ihre Netze besser regeln und unter besser vorhersehbaren und sichereren Bedingungen betreiben könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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