ErwGr. 16

REG_2013_549 · zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union

Die Übermittlung von Daten, einschließlich vertraulicher Daten, durch die Mitgliedstaaten ist durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (7) geregelt. Dementsprechend sollten die gemäß der genannten Verordnung ergriffenen Maßnahmen daher auch den Schutz vertraulicher Daten und die Absicherung gegen die Gefahr einer unrechtmäßigen Offenlegung und einer Verwendung zu nichtstatistischen Zwecken bei der Erstellung und Verbreitung der europäischen Statistiken sicherstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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