ErwGr. 21

REG_2013_549 · zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union

Der durch den Beschluss 74/122/EWG des Rates (9) eingesetzte Ausschuss für Wirtschaftspolitik (AWP) hat sich mit der langfristigen Finanzierbarkeit der Renten und der Nachhaltigkeit der Rentenreformen befasst. Die Arbeit der Statistiker auf der einen Seite und der dem AWP zuarbeitenden Sachverständigen für Bevölkerungsalterung auf der anderen Seite sollte in Bezug auf die makroökonomischen Annahmen und andere versicherungsmathematische Parameter auf nationaler und europäischer Ebene enger koordiniert werden, damit die Ergebnisse kohärent und grenzüberschreitend vergleichbar sind und die Daten und Informationen zu den Renten in effizienter Weise an die Nutzer und Interessenträger weitergegeben werden können. Auch sollte deutlich gemacht werden, dass im Rahmen der Sozialversicherung aufgelaufene Rentenansprüche als solche nicht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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