ErwGr. 4

REG_2013_549 · zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union

Die Kommission sollte Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene für die Zwecke der Verwaltung der Union und insbesondere für Berechnungen im Rahmen des Haushalts der Union verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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