ErwGr. 2

REG_2013_56 · zur Änderung der Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht vor, dass die Verfütterung tierischer Proteine an Wiederkäuer verboten ist. Artikel 7 Absatz 2 der genannten Verordnung weitet dieses Verbot auf andere Tiere als Wiederkäuer aus und beschränkt es hinsichtlich der Fütterung dieser Tiere mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß ihrem Anhang IV.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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