Art. 44 – Übergangsmaßnahmen für Ausweise

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

(1)Abweichend von Artikel 21 Absatz 1 gilt ein Ausweis nach Artikel 6 Buchstabe d als dieser Verordnung entsprechend, sofern er a) in Anlehnung an den mit der Entscheidung 2003/803/EG festgelegten Musterausweis erstellt wurde und b) vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde.
(2)Abweichend von Artikel 25 Absatz 1 und Artikel 27 a gilt ein Ausweis nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e als dieser Verordnung entsprechend, sofern er a) im Einklang mit der in Anhang II des Beschlusses 2011/874/EU vorgesehenen Musterbescheinigung oder gegebenenfalls dem mit der Entscheidung 2003/803/EG festgelegten Musterausweis erstellt wurde und b) vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 44 REG_2013_576 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 44 REG_2013_576 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.