ErwGr. 9

REG_2013_605 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen

Die regionalen Fischereiorganisationen befassen sich zunehmend mit dem Thema Hai-Finning. Zudem geben ihre wissenschaftlichen Gremien der Anlandung von Haien mit unversehrten Flossen am Körper den Vorzug und stellen hierzu fest, dass dies die beste Möglichkeit ist, Hai-Finning zu verhindern und die Erhebung der für Bestandsschätzungen erforderlichen Daten zu erleichtern. In den seit 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen jährlich verabschiedeten Resolutionen zu nachhaltiger Fischerei, in der globalen IUCN-Richtlinie gegen Hai-Finning von 2008 und auf der Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über Fischbestände von 2010 wurden die Staaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass alle Haie mit unversehrten Flossen am Körper angelandet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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