Art. 1 – Gegenstand

REG_2013_606 · über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

Diese Verordnung legt Vorschriften für einen einfachen und zügigen Mechanismus zur Anerkennung von Schutzmaßnahmen fest, die in einem Mitgliedstaat in Zivilsachen angeordnet wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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