ErwGr. 13

REG_2013_611 · über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)

Unter außergewöhnlichen Umständen sollte es dem Betreiber gestattet werden, die Benachrichtigung des Teilnehmers oder der Person aufzuschieben, falls durch die Benachrichtigung des Teilnehmers oder der Person die ordnungsgemäße Untersuchung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gefährdet würde. Außergewöhnliche Umstände wären in diesem Zusammenhang beispielsweise strafrechtliche Ermittlungen wie auch andere Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die zwar keine schwere Straftat darstellen, aber ein Aufschieben der Benachrichtigung dennoch als angemessen erscheinen lassen. Auf jeden Fall sollte die zuständige Behörde im Einzelfall unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände beurteilen, ob sie der Aufschiebung zustimmt oder eine Benachrichtigung verlangt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 13 REG_2013_611 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 13 REG_2013_611 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.