ErwGr. 18

REG_2013_630 · zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Wie auch in Absatz 2.4.3 des Zweiten Fahrplans für die TSE-Bekämpfung vorgeschlagen, sollte dazu in Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ein Rahmen für die Einrichtung eines amtlichen Systems zur Anerkennung des Status von Haltungsbetrieben im Hinblick auf klassische Scrapie vorgegeben werden. Ob ein Haltungsbetrieb in Bezug auf klassische Scrapie am Handel mit Schafen und Ziegen innerhalb der Union teilnehmen kann, sollte durch seinen Status für klassische Scrapie bestimmt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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