ErwGr. 6

REG_2013_655 · zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln

Für an Endverbraucher gerichtete Werbeaussagen sollte ein flexibler Ansatz gewählt werden, um die gesellschaftliche, sprachliche und kulturelle Vielfalt der EU zu berücksichtigen und um die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten. Ein solcher Ansatz steht im Einklang mit den vom Gerichtshof vertretenen Grundsätzen; dieser hat mehrfach unterstrichen, dass zur Feststellung, ob eine Werbeaussage möglicherweise für Verbraucher irreführend ist, die mutmaßlichen Erwartungen der Verbraucher zu analysieren sind, und zwar unter Berücksichtigung des spezifischen Kontexts und der Umstände, unter denen die Aussage gemacht wird, einschließlich sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren (5).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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