Art. 8 – Änderung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011

REG_2013_666 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern

Die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Absatz 3 wird folgender Buchstabe angefügt:
„e) für den Betrieb mit einer optimalen Energieeffizienz bei 8 000 Umdrehungen pro Minute oder darüber ausgelegt sind.“
In Artikel 3 Absatz 4 wird folgender Buchstabe gestrichen:
„a) mit einer optimalen Energieeffizienz bei 8 000 Umdrehungen pro Minute oder darüber“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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