ErwGr. 4

REG_2013_68 · zum Katalog der Einzelfuttermittel

Weitere Änderungen betreffen die gemäß Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 festzulegenden Höchstgehalte an chemischen Verunreinigungen, die sich beim Herstellungsprozess oder durch Verarbeitungshilfsstoffe ergeben. Besondere Regeln sollten für ehemalige Lebensmittel gelten, z. B. Produktionsüberschüsse, missgestaltete Produkte oder Lebensmittel mit abgelaufenem Verfallsdatum, die gemäß EU-Lebensmittelrecht hergestellt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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