ErwGr. 3

REG_2013_680 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2012 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren

Am 20. Februar 2013 nahm der gemäß Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union und Mauretaniens (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“) im Einklang mit Artikel 4 des neuen Protokolls Maßnahmen an, die eine Anpassung der Fangmöglichkeiten sowie der finanziellen Gegenleistung mit sich bringen. Dies umfasst Maßnahmen, die die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Kategorien 5 (Thunfischwadenfänger) und 6 (Thunfischfänger mit Angeln und Oberflächen-Langleinenfischer) neu festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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