ErwGr. 2

REG_2013_691 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 hinsichtlich der Probenahmeverfahren und Analysemethoden

Die Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in und auf Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sind festgelegt in der Richtlinie 2002/63/EG der Kommission vom 11. Juli 2002 zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmemethoden zur amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinie 79/700/EWG (3). Bei den in der Richtlinie 2002/63/EG genannten Probenahmeanforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, und die in dieser Verordnung festgelegten Probenahmeanforderungen sind im Allgemeinen mindestens gleichwertig oder aber strenger als diese Mindestanforderungen, mit Ausnahme des Umfangs der Endprobe bei bestimmten Erzeugnissen. Bei Einschluss der Bestimmungen über den Umfang der Endprobe für die Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen können die in dieser Verordnung festgelegten Probenahmeverfahren auch zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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