Art. 2 – Datenübermittlung

REG_2013_713 · zur Festlegung der Fangmöglichkeiten für Sardellen im Golf von Biscaya in der Fangsaison 2013/14

Bei der Übermittlung der Daten in Bezug auf die gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates (5) im ICES-Untergebiet VIII angelandeten Sardellenmengen verwenden die Mitgliedstaaten den Bestandscode „ANE/08“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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