ErwGr. 5

REG_2013_738 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung verschiedener Zusatzstoffe in Fischrogen-Imitaten auf Algenbasis

Da diese Erzeugnisse optisch nicht ansprechend sind, ist die Verwendung bestimmter Lebensmittelfarbstoffe erforderlich. Die Verwendung von Süßungsmitteln ist erforderlich, um den Geschmack anzupassen, Bitterkeit zu verdecken und gleichzeitig zu vermeiden, dass durch die Verwendung von Zucker die mikrobiologische Stabilität und die Haltbarkeitsdauer dieser Erzeugnisse begrenzt werden. Zusätzlich beantragte Zusatzstoffe sind als Stabilisatoren und Antioxidationsmittel erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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