ErwGr. 9

REG_2013_750 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Die Taxa Rupicapra pyrenaica ornata und Papilio hospiton wurden von Anhang I auf Anhang II des Übereinkommens übertragen. Diese Taxa sind in Anhang II (Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) und Anhang IV (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse) der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (2) aufgeführt. Beide Taxa sollten daher in Anhang A dieser Verordnung verbleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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