Art. 3
REG_2013_806 · zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung — unter anderem — in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren von — unter anderem — aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht, zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines koreanischen Ausführers von diesen Maßnahmen und zur Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls auf die von diesem Ausführer stammenden Einfuhren sowie zur zollamtlichen Erfassung der letztgenannten Einfuhren
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025
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