ErwGr. 12

REG_2013_813 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten

In der Union gibt es beinahe fünf Millionen Wohnungen mit mehreren raumluftabhängigen Heizgeräten am selben Schornstein. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, vorhandene Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel in Wohnungen mit raumluftabhängigen Heizgeräten am selben Schornstein durch Brennwertgeräte zu ersetzen. Die Anforderungen in dieser Verordnung ermöglichen es, dass eigens für eine solche Konfiguration ausgelegte Nicht-Brennwertkessel am Markt verbleiben; dadurch sollen den Verbrauchern unangemessene Kosten erspart werden, die Hersteller Zeit erhalten, um Heizkessel mit effizienterer Heiztechnik zu entwickeln, und die Mitgliedstaaten Zeit erhalten, um ihre nationalen Bauvorschriften zu überdenken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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