ErwGr. 7

REG_2013_813 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten

Aus der Vorstudie geht hervor, dass Anforderungen an andere Ökodesign-Parameter, die in Anhang I Teil 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannt werden, bei Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten nicht erforderlich sind. Es wurde insbesondere festgestellt, dass die Treibhausgas-Emissionen im Zusammenhang mit Kältemitteln, die in Heizgeräten mit Wärmepumpe eingesetzt werden, für die Beheizung des gegenwärtigen europäischen Gebäudebestandes unbedeutend sind. Bei der Überprüfung dieser Verordnung wird erneut geprüft werden, inwieweit es angebracht ist, Ökodesign-Anforderungen für diese Treibhausgasemissionen festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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