Anhang VI – Richtwerte gemäß Artikel 6

REG_2013_814 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurden folgende Werte für die besten auf dem Markt verfügbaren Technologien für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, des Schallleistungspegels, der Warmhalteverluste und des Stickoxidausstoßes ermittelt:
1.RICHTWERTE FÜR DIE WARMWASSERBEREITUNGS-ENERGIEEFFIZIENZ VON WARMWASSERBEREITERN: Angegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 35 % 35 % 38 % 38 % 75 % 110 % 115 % 120 % 130 % 130 %
Angegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 35 % 35 % 38 % 38 % 75 % 110 % 115 % 120 % 130 % 130 %
2.RICHTWERTE FÜR DEN SCHALLLEISTUNGSPEGEL ( L) VON WARMWASSERBEREITERN MIT WÄRMEPUMPE IM FREIEN:WA a) Wärmenennleistung ≤ 6 kW: 39 dB; b) Wärmenennleistung > 6 kW und ≤ 12 kW: 40 dB; c) Wärmenennleistung > 12 kW und ≤ 30 kW: 41 dB; d) Wärmenennleistung > 30 kW und ≤ 70 kW: 67 dB.
a)Wärmenennleistung ≤ 6 kW: 39 dB;
b)Wärmenennleistung > 6 kW und ≤ 12 kW: 40 dB;
c)Wärmenennleistung > 12 kW und ≤ 30 kW: 41 dB;
d)Wärmenennleistung > 30 kW und ≤ 70 kW: 67 dB.
3.RICHTWERT FÜR DIE WARMHALTEVERLUSTE VON WARMWASSERSPEICHERN MIT DEM SPEICHERVOLUMEN V IN LITERN:
4.RICHTWERT FÜR DEN STICKOXIDAUSSTOSS KONVENTIONELLER MIT GASFÖRMIGEN BRENNSTOFFEN BETRIEBENER WARMWASSERBEREITER, ANGEGEBEN IN STICKSTOFFDIOXID: 35 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert.
Aus den Richtwerten der Nummern 1, 2 und 4 lässt sich nicht notwendigerweise schließen, dass eine Kombination dieser Werte von einem einzelnen Warmwasserbereiter erreicht werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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