ErwGr. 4

REG_2013_814 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern

Als bedeutsame Umweltaspekte im Sinne dieser Verordnung wurden bei Warmwasserbereitern der Energieverbrauch während der Nutzung und (bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe) der Schallleistungspegel ermittelt. Bei Warmwasserbereitern, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, wurde ferner der Ausstoß von Stickoxiden, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen als bedeutsamer Umweltaspekt ermittelt. Bei Warmwasserspeichern ist der Energieverbrauch aufgrund der Warmhalteverluste als bedeutsam anzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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