ErwGr. 5

REG_2013_815 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG nachgekommen sind, mit Angabe des für die einzelnen Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats unter Berücksichtigung der Beitritts von Kroatien zur Europäischen Union

Aufgrund des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 und der in Artikel 18a Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG enthaltenen Kriterien für die Ermittlung des Verwaltungsmitgliedstaats eines Luftfahrzeugbetreibers sollten einige Luftfahrzeugbetreiber von Kroatien verwaltet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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