ErwGr. 5

REG_2013_818 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) in Aromen für klare aromatisierte Getränke auf Wasserbasis

Emulgatoren sind nötig, um ölige Aromen zu stabilisieren, wenn diese Getränken auf Wasserbasis zugesetzt werden. Ohne den Zusatz eines Emulgators wäre das Aromaöl nicht löslich und an der Oberfläche des Getränks als Ölring sichtbar. Eine gleichmäßige Verteilung des Aromas im Getränk würde verhindert und seine Exposition gegenüber Sauerstoff erhöht, was eine verminderte organoleptische Akzeptanz zur Folge hätte. Die Herstellung klarer Getränke wird zudem durch diesen Umstand ausgesprochen erschwert. Dem Problem kann zum Teil mit der Verwendung von Waschöl begegnet werden, was allerdings die organoleptische Akzeptanz beeinträchtigt. Die Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren ermöglicht die Herstellung klarer Getränke und eine verbesserte Funktionalität des zugesetzten Aromas.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2013_818 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2013_818 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.