ErwGr. 1

REG_2013_883 · über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates

Die Organe der Union und die Mitgliedstaaten messen dem Schutz der finanziellen Interessen der Union sowie der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union große Bedeutung bei. Die diesbezügliche Zuständigkeit der Kommission hängt eng mit ihrer Aufgabe der Ausführung des Haushaltsplans gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zusammen; die Bedeutung entsprechender Maßnahmen wird durch Artikel 325 AEUV bestätigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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