ErwGr. 31

REG_2013_883 · über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates

Es obliegt den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, auf der Grundlage des von dem Amt erstellten abschließenden Untersuchungsberichts Folgemaßnahmen zu den abgeschlossenen Untersuchungen zu beschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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