ErwGr. 45

REG_2013_883 · über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates

Der Generaldirektor sollte den Überwachungsausschuss regelmäßig über diejenigen Fälle, in denen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten Informationen übermittelt worden sind, sowie über die Gesamtzahl der Fälle des Amtes unterrichten, in denen dieselben Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats im Anschluss an eine durch das Amt durchgeführte Untersuchung Folgemaßnahmen durchgeführt haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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