Art. 210 – Geltungsbereich

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:
a)Versand – umfasst den externen und den internen Versand,
b)Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen,
c)Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,
d)Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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