ErwGr. 14

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Um die speziellen Steuersysteme in bestimmten Teilen des Zollgebiets der zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf die beim Handel mit Unionswaren zwischen diesen Teilen des Zollgebiets der Union und dem übrigen Zollgebiet anwendbaren Zollkontrollen und –formalitäten zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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