ErwGr. 5

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Damit einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung gewährleistet sind, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um Folgendes festzulegen: Format und Code für die gemeinsamen Datenanforderungen für den Austausch von Informationen zwischen den Zollbehörden untereinander und zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden und für die Speicherung dieser Informationen und Verfahrensregeln für den Austausch und die Speicherung von Informationen, die auf anderem Wege als der elektronischen Datenverarbeitung durchgeführt werden können; Beschlüsse, die es einem oder mehreren Mitgliedstaaten ermöglichen, Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen zu nutzen, die nicht Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind; die für die Erfassung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen zuständige Zollbehörde; die technischen Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Systeme; Verfahrensregeln für die Übertragung und den Nachweis der Befugnis eines Zollvertreters zur Erbringung von Diensten in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er ansässig ist; Verfahrensregeln für die Abgabe und Annahme des Antrags auf Entscheidung in Bezug auf die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften, den Erlass einer Entscheidung und deren Überwachung; Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf und die Änderung begünstigender Entscheidungen; Verfahrensregeln für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte ab dem Ende der Geltungsdauer oder dem Zeitpunkt des Widerrufs; Verfahrensregeln für die Unterrichtung der Zollbehörden darüber, dass der Erlass von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte ausgesetzt ist und diese Aussetzung aufgehoben wird; Entscheidungen, mit denen die Mitgliedstaaten ersucht werden, eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte zu widerrufen; Modalitäten für die Anwendung der Kriterien für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten; Maßnahmen zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung von Zollkontrollen, einschließlich des Austauschs risikobezogener Informationen und Analysen,
gemeinsamer Risikokriterien und Standards, Kontrollmaßnahmen und vorrangiger Kontrollbereiche; eine Liste der Häfen und Flughäfen, in denen Zollkontrollen und -formalitäten an Handgepäck und aufgegebenem Gepäck durchgeführt werden; Regeln zur Währungsumrechnung; Maßnahmen zur einheitlichen Verwaltung der Zollkontingente und Zollplafonds und Verwaltung der Überwachung bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr von Waren; Bestimmung der zolltariflichen Einreihung von Waren; Verfahrensregeln für die Erbringung und die Überprüfung des Nachweises für den nichtpräferentiellen Ursprung; Verfahrensregeln zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union; Vorschriften zur Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; Gewährung einer vorübergehenden abweichende Regelung von den Präferenzursprungsregeln bei Waren, für die Präferenzmaßnahmen gelten, die von der Union einseitig getroffen wurden; Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; Verfahrensregeln für die Bestimmung des Zollwertes von Waren; Verfahrensregeln für die Leistung einer Sicherheit, die Bestimmung ihres Betrags, ihre Überwachung und Freigabe sowie die Rücknahme und den Widerruf der Verpflichtungserklärung eines Bürgen; Verfahrensregeln betreffend vorübergehende Verbote der Nutzung von Gesamtbürgschaften; Vorschriften zur Gewährleistung von Amtshilfe zwischen den Zollbehörden im Fall des Entstehens einer Zollschuld; Verfahrensregeln für die Erstattung und den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags und der von der Kommission bereitzustellenden Informationen; Beschlüsse über die Erstattung oder den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags; Verfahrensregeln für die Abgabe, Änderung und Ungültigerklärung einer summarischen Eingangsanmeldung; Frist für die Durchführung einer Risikoanalyse auf der Grundlage der summarischen Eingangsanmeldung; Verfahrensregeln für die Meldung der Ankunft von Seeschiffen und Luftfahrzeugen und die Beförderung der Waren zu ihrem geeigneten Ort;
Verfahrensregeln für die Gestellung der Waren; Verfahrensregeln für die Abgabe, Änderung und Ungültigerklärung einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung und die Verbringung von Waren in die vorübergehende Verwahrung; Verfahrensregeln für die Erbringung und Überprüfung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren; Verfahrensregeln für die Bestimmung der zuständigen Zollstellen, und für die Abgabe der Zollanmeldung, wenn andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung verwendet werden; Verfahrensregeln für die Abgabe einer Standard-Zollanmeldung und die Verfügbarkeit der Unterlagen; Verfahrensregeln für die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung und einer ergänzenden Zollanmeldung; Verfahrensregeln für die Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren, die Annahme der Zollanmeldung und die Änderung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren; Vorschriften zur Bestimmung der Unterposition des Zolltarifs für die Waren, für die die höchste Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbelastung gilt, wenn die Waren einer Sendung in verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs einzureihen sind; Verfahrensregeln für die zentrale Zollabwicklung und die Befreiung von der Verpflichtung zur Gestellung der Waren in diesem Kontext; Verfahrensregeln für die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders; Verfahrensregeln für die vom Bewilligungsinhaber im Rahmen der Eigenkontrolle durchzuführenden Zollformalitäten und -kontrollen; Vorschriften zur Überprüfung der Zollanmeldung; Vorschriften zur Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben sowie die Überprüfungsergebnisse;
Verfahrensregeln für die Verwertung von Waren; Verfahrensregeln für die Bereitstellung von Informationen, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren erfüllt sind und für die Erbringung des Nachweises, dass die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse erfüllt sind; Verfahrensregeln für die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen im Rahmen besonderer Verfahren; Verfahrensregeln für die Erledigung eines besonderen Verfahrens; Verfahrensregeln für die Übertragung von Rechten und Pflichten und die Beförderung von Waren im Rahmen besonderer Verfahren; Verfahrensregeln für die Verwendung von Ersatzwaren im Rahmen besonderer Verfahren; Verfahrensregeln für die Anwendung der Bestimmungen der internationalen Transitinstrumente im Zollgebiet der Union; Verfahrensregeln für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren und die Erledigung dieses Verfahrens, die Handhabung der Vereinfachungen dieses Verfahrens und die zollamtliche Überwachung der Warenbeförderung durch das Gebiet eines nicht zum Zollgebiet der Union gehörenden Landes im externen Unionsversand; Verfahrensregeln für die Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren oder das Freizonenverfahren; Frist für die Durchführung einer Risikoanalyse auf der Grundlage der Vorabanmeldung; Verfahrensregeln für den Ausgang von Waren;
Verfahrensregeln für die Abgabe, Änderung und Ungültigerklärung der summarischen Ausgangsanmeldung; Verfahrensregeln für die Abgabe, Änderung und Ungültigerklärung der Wiederausfuhrmitteilung; Annahme eines Arbeitsprogramms zur Unterstützung der Entwicklung entsprechender elektronischer Systeme und zur Festlegung von Übergangszeiträumen; Beschlüsse zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften zu prüfen, insbesondere wenn diese Vereinfachungen den IT-gestützten Bereich betreffen.
Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (4), ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2013_952 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2013_952 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.