ErwGr. 52

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Die sicherheitsbezogenen Maßnahmen in Bezug auf Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sollten auch für die Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren gelten. Für alle Warenarten sollten dieselben Vorschriften gelten, die gegebenenfalls Ausnahmemöglichkeiten enthalten, z.B. für Waren, die sich lediglich auf der Durchfuhr durch das Zollgebiet der Union befinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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