Art. 1

REG_2013_953 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

(1)Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
(2)Die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen von Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur gelten bis zum 31. Dezember 2013 als TARIC-Unterpositionen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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