ErwGr. 8

REG_2014_1093 · zur Änderung und Berichtigung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Farbstoffe in aromatisiertem gereiftem Käse

Roter und grüner Pestokäse machen einen geringen Anteil am Käsemarkt insgesamt aus. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Genehmigung der Verwendung von Echtem Karmin (E 120) in rotem Pestokäse sowie der Verwendung von Annatto (Bixin, Norbixin) (E 160b) in rotem und grünem Pestokäse die Gesamtexposition gegenüber beiden Farbstoffen erheblich beeinflussen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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